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Mietminderung – wieviel ist drin?

Über Mietminderungen kursieren zum Teil wilde Gerüchte: Bei Schimmel an der Wand "darf man" die Miete um 25 % kürzen etc.; prinzipiell gilt, dass es überhaupt keine Pauschalbeträge gibt, und in der Regel muss auch erst geklärt werden, ob überhaupt ein Fehler der Mietsache oder vielleicht doch ein Benutzungsfehler vorliegt. Entscheidungen dieser Art gehören leider zu den meistverhandelten Fällen vor deutschen Gerichten.

Es empfiehlt sich immer, bei ernsten Fällen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Den gewähren nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch entsprechende Interessensverbände, zum Beispiel die Mietervereine für Mieter.

Hier eine Liste, an der Sie sich grob informieren können, was in Ihrem Fall vielleicht an Minderung "drin" ist. Es wird jedoch in der Regel zumindest zu leicht abweichenden Urteilen kommen.
MietminderungMangel und Urteil
100 %Totalausfall der Heizung, Landgericht Coburg (AZ: 32 S 139/00).
20 %Feuchtigkeitsschaden mit Schimmelbildung. In diesem Fall lag allerdings nicht nur der Schimmelbefund vor, sondern außerdem ein Gutachten, dass mangelnde Wärmedämmung die Ursache ist. Der Vermieter beharrte darauf, dass zu wenig geheizt würde, der Mieter bekam aber Recht. Der Mieter habe das Anrecht auf eine schimmelfreie Wohnung. (Amtsgericht Köln, Az. 222 C 371/99)
17 %kaputte Dusche, Landgericht Coburg (AZ: 32 S 139/00).
12 %Klopfgeräusche der Heizung über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten, wenn der Mieter den Mangel angezeigt hat, ohne dass die Belästigung vom Vermieter abgestellt wurde (Landgericht Münster, AZ: 8 s 167/00).
10 %Mangelhafte Trittschallisolierung, Amtsgerichts Köln (Az.: 220 C 215/99).
10 %Kleine Feuchtigkeitsschäden, Landgericht Coburg (AZ: 32 S 139/00).
5 - 10 %Vorenthaltung der Waschküchenbenutzung, Amtsgericht Köln, 23. September 1982
7 %Lärmbelästigung durch einen Waschsalon im Haus, Amtsgericht Hamburg, 24. Januar 1975
7 %Keine Toilettenbenutzung möglich, Amtsgericht Nidda, 28. Januar 1983
7 %Schimmel- und Spakflecken in der Wohnung, Amtsgericht Lüneburg, 20. November 1979
6 %Undichte Doppelfenster und wegen eindringender Feuchtigkeit beschlagen, Amtsgericht Köln, 11. Juli 1979
5 %Küchenherd defekt, Landgericht Berlin, 13. Oktober 1980
5 %Nicht funktionierende Gegensprechanlage, Landgericht Berlin, 22. September 1998
5 %Eingangstür zum Treppenhaus ist nicht abschließbar, Amtsgericht Köln, 28. Oktober 1975
5 %Hauseigen Waschmaschine ist defekt, Amtsgericht Hannover, Az.: 522 C 9055/ 85
5 %Undichte Fenster, Wasserschäden nur bei Schlagregen im Wohn- und Schlafzimmer im Fensterbereich, Landgericht Berlin, 18. März 1982
5 %Wasser dringt gelegentlich durch die Decke in die Wohnung in einem Altbau, Amtsgericht Nidda, 15. September 1981
5Feuchtigkeit im Kellerraum, Amtsgericht Düren, 16. Dezember 1981
5 %Feuchtigkeitsfleck in der Küchendecke, Landgericht München, 22. Mai 1985
5 %Feuchtigkeit im Keller schränkt die Nutzung ein, Amtsgericht Hannover, Az.: 548 C 10867/ 85
5 %Defekt an der Lüftungsanlage, Toilettenraum nur durch zentrale Absaugvorrichtung entlüftet, Amtsgericht Köln, 24. Januar 1978
5 %Fehlende Sandkiste auf dem Kinderspielplatz, Landgericht Freiburg, 13. Februar 1975
5 %Im Sommer sind die Fenster in schlechtem Zustand, luftdurchlässig und schwer verschließbar, Amtsgericht Münster, 20. Juli 1982
5 %Fehlende Mülltonne, vorausgesetzt die Nebenkosten beinhalten die Gebühren für die Müllabfuhr. Landgericht Coburg (AZ: 32 S 139/00).
3 %Fehlender Briefkasten, keine Postzustellung möglich, Amtsgericht Hamburg, 23. Juli 1974
3 %Herd/ Backofen unbenutzbar, Amtsgericht München, 21. Mai 1985
2,5 %Andauernder Defekt des Hausmüllschluckers, Amtsgericht Hamburg, 1. August 1979
2 %Unansehnlicher Fleck auf dem vermieteten Teppich in der Diele, Landgericht Berlin, 22. September 1998
2 %Mitvermietete Tiefkühltruhe ohne dazu passende Steckdose, Landgericht Berlin, 22. September 1998
2 %Setzriss an der Küchenwand, Landgericht Berlin, 22. September 1998
1 %Regennasse Post durch defekten Briefkasten, Amtsgericht Mainz, 6. Mai 1996
0,5 - 1 %Trübung von Isolierglasscheiben, Amtsgericht Miesbach, 30. Oktober 1984
0 %Bei Lärmbelastung aus der Nachbarwohnung durch normales Wohnverhalten, Amtsgericht Münster, 18. Januar 1983
0 %Unvermeidbare, ein vertretbares Maß nicht überschreitende Geräusche aus einer Wohnung sind nur eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Wohnung dar, Amtsgericht Steinfurt, 11. August 1977
0 %Bei der üblicherweise auftretenden Neubaufeuchtigkeit hat der Mieter zu lüften und die Möbel von den Wänden abzurücken, Amtsgericht Langen, 9. Juni 1982
0 %Nichtvermieteter, aber auf Veranlassung des Vermieters gelegter Teppichboden gehört nicht zur Mietsache und schließt daher eine Mietminderung bei mangelhafter Verlegung aus, Landesgericht Köln, 8. Januar 1980
0 %Wenige kältere Tage außerhalb der Heizperiode ohne Heizen stellen keinen Mangel dar, Landgericht Kassel, 7. November 1963
0 %Bei geringfügigen Mängeln in der Mietwohnung, Amtsgericht Münster, 25. November 1976
0 %Stillgelegter Müllschlucker, Amtsgericht Hamburg, 31. Januar 1984
0 %Eine fehlende Beleuchtung im Keller des Mieters ist ein Mangel, der aber unerheblich ist, wenn den Kellergang natürliches Licht erreicht, Amtsgericht Pinneberg, 15. März 1979

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Datum:6. 8. 2001




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