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Bedenklich hohe Konzentrationen von Organozinn-Giften in Tieren und Pflanzen

Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes unterstreicht Notwendigkeit eines schnellen Verbots 
 
In vielen Tier- und Pflanzenarten in Meeren, Flüssen und Seen finden sich bedenklich hohe Konzentrationen von organischen Zinnverbindungen, unter anderem das in die Schlagzeilen geratene Tributylzinn (TBT) und das ähnlich giftige Triphenylzinn. Die Tendenz ist zum Teil steigend. Dies hat ein Forschungsprojekt des Fraunhofer-Instituts für Umweltchemie und Ökotoxikologie ergeben, bei dem im Auftrag des Umweltbundesamtes Proben der Umweltprobenbank des Bundes aus der Zeit von 1985 bis 1998 untersucht wurden. Chemikalien wie TBT verursachen schon in geringen Konzentrationen Störungen des Hormonsystems bei vielen Tierarten. So kann zum Beispiel schon ein Milliardstel Gramm TBT pro Liter Wasser eine "Vermännlichung" bei Meeresschnecken hervorrufen. Nach neuesten Erkenntnissen sind ähnliche Auswirkungen auf den menschlichen Hormonhaushalt nicht auszuschließen, da sich die Stoffe in der Nahrungskette anreichern. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts unterstreichen die Notwendigkeit eines raschen und möglichst internationalen Verwendungsverbots von TBT und eine stärkere Kontrolle anderer hormonell wirksamer Chemikalien. 
 
Organische Zinnverbindungen werden unter anderem in Holzschutzmitteln, in Antifoulingmitteln, als PVC-Stabilisatoren, im Pflanzenschutz sowie als Biozide zur Bekämpfung von Pilzen und Insekten eingesetzt. Speziell TBT ist als besonderes Problem schon seit längerer Zeit im Mittelpunkt der Diskussion. 
 
80 Prozent der weltweiten Produktion von TBT wird in Schiffsanstrichen verwendet. Diese sollen den Bewuchs des Rumpfes, zum Beispiel mit Seepocken, verhindern, der die Geschwindigkeit des Schiffes bremst. Besonderes Problem dabei: Die Chemikalie gelangt direkt in die Gewässer. Schon Anfang der 80er Jahre zeigte sich die weitreichende Schädigung von Meeresorganismen. Die Fortpflanzungsfähigkeit von Schnecken und Austern wurde durch die hormonelle Wirksamkeit der Chemikalie reduziert oder ging sogar verloren.  
 
Für Schiffe unter 25 Metern Länge ist in Deutschland seit 1989 die Verwendung von TBT-haltigen Anstrichen zur Bewuchsverhinderung verboten. Dieses Verbot hat sich zwar in Yachthäfen und ähnlichen Bereichen, wo Freizeitschifffahrt massiv betrieben wird, positiv ausgewirkt. Eine deutliche Verringerung der Belastung von Gewässer-Ökosystemen wird dadurch jedoch nicht erreicht, wie die Ergebnisse der Studie zeigen: Die gemessenen TBT-Werte im Gewebe von Meeresorganismen lagen im gesamten Probenahmezeitraum 1985 bis 1996 durchwegs auf hohem Niveau. Ein Beispiel dafür: Die internationale Kommission zum Schutz des Nord-Ost-Atlantik (OSPARCOM) hat für TBT Bewertungskriterien für kritische Geweberückstände festgelegt. Sie liegen für Meeresmuscheln in einem Bereich von einem bis zehn Mikrogramm pro Kilogramm Trockengewicht. Die in den Untersuchungen der Miesmuscheln gefundenen Werte - ja nach Fundort - lagen um das 9- bis 17-fache über diesen kritischen Konzentrationsbereichen. Grund ist die anhaltende und unverminderte Verwendung der TBT-haltigen Antifouling-Anstriche in der Handelsschifffahrt. "Diese Ergebnisse zeigen, wie notwendig das jetzt verstärkt diskutierte Totalverbot TBT-haltiger Schiffsanstriche ist", sagt Prof. Dr. Andreas Troge, der Präsident des Umweltbundesamtes.  
 
Auch bei den Süßwasserorganismen zeigt die Studie bedenkliche Entwicklungen. Zwar ist die Belastung mit Butylzinnverbindungen - speziell TBT - rückläufig. Dafür sind die Konzentrationen des ähnlich giftigen Triphenylzinn in den vergangenen Jahren angestiegen und liegen in Bereichen, die für Tiere schädlich sind. In fast allen Proben fanden sich 1998 die höchsten Triphenylzinnkonzentrationen. Die Autoren der Studie sehen einen verstärkten Einsatz triphenylzinnhaltiger Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft als Ursache. Derzeit enthält ein in Deutschland zugelassenes Pflanzenschutzmittel Triphenylzinn. Aber auch eine unsachgemäße Anwendung oder unsachgemäße Entsorgung triphenylzinnhaltiger Pflanzenschutzmittel könnten die Gründe für den Konzentrationsanstieg sein. "Wir unterstützen das von Bundesumweltminister Jürgen Trittin jüngst angekündigte Verwendungsverbot für Organozinnverbindungen wie zum Beispiel TBT. Wir haben zudem vorgeschlagen, dass die Verwendung des Biozids Triphenylzinn generell verboten und das Verbot anderer hormonell wirksamer Chemikalien geprüft wird", sagte Troge mit Blick auf die Ergebnisse des Forschungsprojektes. 
 
Berlin, 18.02.2000

 
Datum:18. 2. 2000
Quelle:Umweltbundesamt
Weitere Informationen
(http://www.umweltbundesamt.de)




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