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Wurstsorten immer getrennt verpacken

Wer kennt das nicht: bereits ein paar Tage nach dem Einkauf ist der Aufschnitt schmierig geworden. Die Oberfläche der Brühwurstscheiben glänzen und sehen leicht angegraut aus. Beim Hineinbeißen schmecken sie leicht säuerlich. Kein Zweifel, der Aufschnitt ist verdorben und gehört in den Mülleimer. Damit Fleisch- und Wurstwaren lange verzehrfähig bleiben, ist es wichtig, sie sachgerecht aufzubewahren. Hierauf weist der aid hin und gibt dazu Tipps.

Lagern Sie Wurst und Fleischwaren grundsätzlich im Kühlschrank und zwar möglichst dort, wo es am kältesten ist. Am niedrigsten sind die Temperaturen bei herkömmlichen Kühlgeräten z. B. im unteren Bereich des Innenraumes auf der Glasplatte oder nahe des Verdampfers an der Innenraumrückwand. Verpacken Sie Wurst- und Fleischwaren zum Einlagern in dicht schließende Gefäße. Sie können Sie auch wieder in ihre Originalverpackung geben oder auf Teller legen und mit Frischhaltefolie gut abdecken.

Bei Fleischerzeugnissen unterscheidet man nach Art ihrer Herstellung Rohwürste, Brühwürste, Kochwürste und Roh- und Kochpökelware. Sortieren Sie ihre eingekauften Wurstwaren entsprechend und lagern Sie die einzelnen Wurstarten immer getrennt voneinander, da diese unterschiedlich rasch verderben. Kochschinken, streichfähige Rohwurst wie frische Mettwurst und Aufschnittware aus Brühwurst, z. B. Mortadella, oder aus Kochwurst wie Leberwurst halten sich selbst bei vorschriftsmäßiger Lagerung im Kühlschrank nur etwa ein bis drei Tage lang. Kaufen Sie davon lieber öfter und kleinere Mengen ein.

Aufgeschnittene, gereifte Rohwurst wie Salami, Rohschinken und Brüh- und Kochwürste im verschlossenen Darm lassen sich dagegen etwa zehn Tage lang verpackt im Kühlschrank aufbewahren. Mehrere Wochen lang haltbar bleiben gereifte Rohwurst und Rohschinken am Stück. Beide können sogar außerhalb des Kühlschranks an einem kühlen und luftigen Ort gelagert werden. Vakuumverpackte Wurstwaren gehören in der Regel ebenfalls in den Kühlschrank. Denken Sie daran: Das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum bezieht sich auf die geschlossene Verpackung. Einmal geöffnet verderben die Produkte mindestens genauso rasch wie die losen Waren, so der aid.
 

 

Datum:25. 4. 2001
Quelle:aid / Ute Gomm

 




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