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Beim Sonnenbad ohne Lichtschutz droht nicht nur Sonnenbrand

Kaum meldet der Wetterbericht steigende Temperaturen, findet man den sonnenhungrigen Mitteleuropäer beim Sonnenbad. Ob auf Plätzen oder Wiesen, im Schwimmbad oder am Strand – überall "tankt" er Sonne. Ein Übermaß an kurzwelligen UV-B-Strahlen kann diesem Genuss mit einem glühenden Sonnenbrand ein schmerzhaftes Ende bereiten. Gefährlicher sind allerdings die langwelligen UV-A-Strahlen, weil deren Wirkung erst spät bemerkt und deshalb nicht rechtzeitig vermieden wird.

UV-A-Strahlen dringen tief in die Haut ein. Sie unterdrücken das Immunsystem, führen zu früher Faltenbildung und können Krebserkrankungen auslösen. Besonders gefährdet sind Kinder, weil sie die Intensität der Strahlung beim Spiel leicht unterschätzen. Das BgVV empfiehlt deshalb dringend, den Sonnenschutz ernst zu nehmen.

Vor allem die kindliche Haut muss genug Zeit bekommen, sich langsam an die Sonne zu gewöhnen und durch geeignete Kleidung und wirksame Sonnenschutzpräparate abgeschirmt werden. Die Schutzmechanismen der Haut wie Lichtschwiele (Verdickung der Hornschicht) und Pigmentierung sind bei Kindern noch nicht so wirksam wie bei Erwachsenen. Kinder meiden die Sonne aber noch nicht instinktiv. Daten der American Academy of Dermatology belegen, dass 80 % der Sonnenschäden vor dem 18. Lebensjahr gesetzt werden. UV-A-Strahlen sind selbst im Schatten von Bäumen wirksam und auch leichte Sommerkleidung bietet keinen ausreichenden Schutz. Bei Kindern sollten deshalb einige Faustregeln beachtet werden:

  • Mittagssonne sollte für alle Kinder tabu sein.
  • Babys haben in der prallen Sonne generell nichts zu suchen.
  • Kinder unter drei sollten – wenn überhaupt – nur kurzzeitig in die knallige Sonne gelassen werden. Gut eincremen, Hemd überziehen und Hut aufsetzen.
  • Bis zur Pubertät unbedingt Sonnebrände vermeiden – bei Kindern sind sie für den Organismus noch weit gefährlicher als bei Älteren.

Ein wichtiges Kaufkriterium für Sonnenschutzmittel ist sicherlich der Lichtschutzfaktor. Die Angaben auf den Produkten sind relativ zuverlässig. Der Faktor bezieht sich allerdings nur auf den Schutz vor Sonnenbrand, also vor UV-B-Strahlen. Allgemein anerkannte Methoden zur Bestimmung des Schutzfaktors gegenüber UV-A-Strahlen gibt es noch nicht. Trotzdem sollte der Verbraucher einem Produkt, dass zusätzlich einen UV-A-Schutz bietet, den Vorzug geben.

In jüngster Vergangenheit haben die Medien vor möglichen östrogenen Wirkungen von UV-Filtern in Sonnenschutzmitteln gewarnt. Die Kosmetik-Kommission am BgVV hat sich auf ihrer jüngsten Sitzung mit diesem Thema befasst und für die gesundheitliche Bewertung die einschlägige Literatur und Untersuchungsergebnisse berücksichtigt. Nach Ansicht des BgVV ist der Nutzen der Anwendung von Sonnenschutzmitteln mit UV-Filtern bei weitem größer als potenzielle Risiken. Der notwendige Sonnenschutz sollte deshalb nicht aus Furcht vor einer möglichen östrogenen Wirkung der Präparate vernachlässigt werden.

UV-Filter, die in der Europäischen Union in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden sollen, müssen auf mögliche gesundheitsschädliche Wirkungen untersucht werden, bevor sie in die Positivliste der Kosmetik-Richtlinie aufgenommen werden. Bei diesen Untersuchungen hat sich gezeigt, dass erste hormonelle Wirkungen erst bei Konzentrationen zu erwarten sind, die mehr als 200fach über denen liegen, die bei der üblichen Anwendung von Sonnenschutzmitteln erreicht werden können.

Siehe auch enius-News "Sonnencremes können wie Hormone wirken" vom 19.04.2001

 
Datum:30. 5. 2001
Quelle:BgVV / enius
Autor:bearbeitet von Wieland Welsch, Thomas Nowak




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