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Baukosten senken mit Eigenleistung: realistische Planung ist wichtig

Fehlendes Kapital zwingt so manchen Bauherren in größeren Umfang Eigenleistungen auszuführen, um den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen zu können. Die "Do-it-yourself-Angebote" sind vielfältig: Sie gehen vom Selbstbauhaus über Ausbauhäuser bis hin zu weniger komplizierten Maler- und Fußbodenlegearbeiten. In welcher Höhe Eigenleistungen erbracht werden können, hängt u.a. von der Hausform, von den gewählten Konstruktionen und Ausbauarten, von den eigenen handwerklichen Fähigkeiten sowie der zur Verfügung stehenden Zeit ab.

Besonders der letzte Punkt wird aber oftmals überschätzt. Will man beispielsweise Baukosten in Höhe von 20.000 DM durch Eigenleistungen erwirtschaften, müssen je nach handwerklichem Können etwa 1300 bis 2000 Stunden aufgebracht werden. Zum Vergleich: Ein Berufstätiger arbeitet im Jahr rund 1750 Stunden. 1000 Stunden Selbsthilfe am Bau bedeuten also ein Jahr lang jeden Werktag 3 und samstags 10 Stunden zusätzliche Arbeit. Die eigene Leistung kann mit etwa 15 DM je Stunde berechnet werden. Der Lohnanteil bei Bauleistungen liegt übrigens bei etwa 50 % der Baukosten.

Außerdem muss berücksichtigt werden, dass bei den Eigenleistungen die Bauzeit das Zwei- bis Dreifache der sonst üblichen Norm beträgt. Deshalb muss eine gute Abstimmung mit den nachfolgenden Handwerkern erfolgen, um einen zügigen Bauablauf zu sichern. Außerdem sollte auf eine qualitätsgerechte Ausführung der eigenen Arbeit geachtet werden, damit Handwerker diese Vorleistungen nicht als unsachgemäß bemängeln und zum Anlass nehmen, ihre Gewährleistung einzuschränken.

Sinnvolle Eigenleistungen
In Abhängigkeit von den handwerklichen Fähigkeiten kann von folgender Einteilung der möglichen Eigenleistungen ausgegangen werden:

  • Gewerke, die keine besonderen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Das sind z.B. Maler- und Tapezierarbeiten, das Verlegen von Teppichböden, die Gestaltung der Außenanlagen und das Ausschachten von Fundament- und Kabelgräben.
  • Gewerke, die von handwerklich vorgebildeten Bauherren durchgeführt werden können. Dazu gehören beispielsweise Fliesenarbeiten, das Einsetzen von Innentüren, das Verlegen von Parkett, Estricharbeiten, der Trockenausbau und die Dämmung des Dachausbaus.

Maurer- und Putzarbeiten, Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallation, Zimmerer- und Dachdecker-/Dachklempnerarbeiten sollten dagegen Fachfirmen vorbehalten bleiben. Selbst wenn im Bekanntenkreis Fachleute z.B. für den Innenputz verfügbar sind, ist es nicht unbedingt lohnenswert, sie dafür einzusetzen. Eine Firma mit entsprechender Technik wird diese Arbeiten in wesentlich kürzerer Zeit ausführen, so dass der Zeitgewinn wertvoller sein kann als die Ersparnis durch Eigenleistung. Beliebt sind auch die so genannten Ausbauhäuser. Sie können Bauherren mit guten handwerklichen Fähigkeiten empfohlen werden. Diese Variante sieht vor, dass der künftige Eigenheimbesitzer alle Innenausbaugewerke selbst erbringt.

Auf faire Verträge achten
Die beabsichtigten Eigenleistungen sollten bereits im Vertrag geregelt und die dafür zu verrechnenden Gutschriften beziffert und festgeschrieben werden. Allerdings trifft die Verbraucherzentrale dabei immer wieder auf große Unterschiede. So sind im Kostenangebot die Arbeiten plötzlich nur noch die Hälfte wert: Es werden dann beispielsweise Summen von lediglich 5.000 DM für alle Malerleistungen inklusive Material für das gesamte Haus gutgeschrieben. Bei seriösen Angeboten ist mehr als das Doppelte dafür geplant.

Ergeben sich während der Bauzeit Veränderungen, sollten diese unbedingt schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspartnern abgezeichnet werden. Das schafft jederzeit Übersicht und hilft im Streitfall.

Absicherung muss sein
Eigenleistungen des Bauherren und seiner Familienangehörigen sind durch die beitragsfreie gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Voraussetzung ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes lediglich, dass öffentlich geförderter oder steuerbegünstigter Wohnraum geschaffen wird, was in der Regel hier auch der Fall ist. Auf andere Hilfskräfte erstreckt sich dieser Schutz jedoch nur, soweit diese unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit tätig geworden sind. Arbeiten gegen Entgelt oder gegen geldwerte Sachbezüge sind keine Selbsthilfearbeiten. Diese Tätigkeiten führen zu der beitragspflichtigen gesetzlichen Unfallversicherung bei der Bau-Berufsgenossenschaft. Verstöße gegen die Melde- und Nachweispflichten können zu Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen führen. Im Zweifelsfall sollte bei der Genossenschaft nachgefragt werden.

Abschließend noch ein Wort zu einem unerfreulichen Kapitel: Man sollte wissen, dass Schwarzarbeit verboten ist und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 DM geahndet werden kann. Das ist gewiss kein Beitrag zur Kostensenkung.
 

 

Datum:28. 5. 2001
Quelle:Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern
Autor:bearbeitet von Wieland Welsch, Thomas Nowak

 




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