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Ökostrom ist kein Preistreiber

Die meisten Strompreiserhöhungen der Energieversorger in den vergangenen Monaten waren weit überzogen – und schon gar nicht war es gerechtfertigt, die Preisaufschläge von bis zu 1,5 Pfennigen je Kilowattstunde allein mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) zu begründen. "Durch Vergütungen nach EEG im Jahr 2000 wären im Bundesdurchschnitt Strompreiserhöhungen um rund 0,12 Pfennig pro Kilowattstunde zu begründen", heißt es wörtlich in einem neuen Gutachten des renommierten Büros für Energiewirtschaft und Technische Planung GmbH (BET) aus Aachen.

In der vom Bundesverband WindEnergie (BWE) und dem Bund der Energieverbraucher e.V. beauftragten Studie kommen die BET-Experten zu dem Ergebnis, dass durch die Umstellung vom Stromeinspeisungsgesetz auf das EEG auf Grund teilweise angehobener Vergütungssätze sowie eines größeren Anwendungsbereiches im Bundesdurchschnitt höhere Stromgestehungskosten von 0,055 Pf./kWh entstanden. Hinzu kamen "Mehrkosten" von 0,064 Pf./kWh durch neue Windkraft-Anlagen im vergangenen Jahr. Die Gutachter betonen, dass bei der durch das EEG erfolgten Strompreiserhöhung auch die durch das alte Stromeinspeisungsgesetz indizierten Kosten nicht unter den Tisch fallen dürfen. Genau diese "Mehrkosten" haben viele Stromversorger schon einmal abkassiert - vor allem in Küstennähe sind vor Jahren die Strompreise immer wieder mit dem Hinweis auf die "teure" Windkraft angehobenen worden.

"Die Preisaufsichtsbehörden müssen nun ihre vorläufige Genehmigung der damaligen Preiserhöhungen überprüfen und gegebenenfalls zurücknehmen. Wir stellen dafür gerne das Gutachten zur Verfügung", betont BWE-Präsident Dr. Peter Ahmels. "Vor allem kann es nicht angehen, dass die Erzeuger erneuerbarer Energie von den Stromkonzernen in der Öffentlichkeit als Preistreiber dargestellt werden." Es sei eine Unverschämtheit, dass die Stromwirtschaft ihre Kunden belügen würde und diesen suggeriere, allein die Maßnahmen zum Klimaschutz wären für den Anstieg der Strompreise verantwortlich. "In Wirklichkeit machen die "Mehrkosten" durch den Ausbau der erneuerbaren Energien nur einen Bruchteil aus", so Dr. Ahmels weiter.

Betrachtet man die Summe der Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Vorschaltgesetz, so ergeben sich im Bundesdurchschnitt zusätzliche Belastungen der Strompreise gegenüber dem Zeitraum der Gültigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes von 0,39 Pf./kWh im Jahr 2000 und 0,42 Pf./kWh im Jahr 2001. Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher: "Das Gutachten belegt, was alle vermutet haben: Den Verbrauchern wurde unter Berufung auf EEG und KWK-Gesetz etwa ein Pfennig pro Kilowattstunde zuviel abverlangt. Wir verlangen daher, dass die Verbraucher dieses Geld zurückerstattet bekommen, und wir werden uns in diesem Sinne an die Preisaufsichtsbehörden wenden.

Auch für die Zukunft, so zeigen die Berechnungen, wären die Stromversorger gut beraten, Preiserhöhungen nicht pauschal mit dem EEG zu begründen. Das Aachener BET-Team wagte nämlich auch eine Abschätzung, wie sich die "Mehrkosten" bis zum Jahr 2010 entwickeln würden, wenn sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung im nächsten Jahrzehnt verdoppelt, wie es das Ziel der Bundesregierung ist. Ergebnis der Berechnungen: Während der nächsten zehn Jahre werden die Strompreise durch das EEG lediglich mit einem Beitrag zwischen 0,22 und 0,38 Pf./kWh belastet. Gegenüber dem alten Stromeinspeisungsgesetz liegt die Mehrbelastung zwischen 0,06 und 0,22 Pf./kWh. "Damit entsprechen die ermittelten Größenordnungen für künftige Strompreissteigerungen in etwa den Schätzungen des Bundesministeriums für Umwelt", bestätigt BET-Projektleiter Dr. Norbert Krzikalla.
 

 

Datum:5. 6. 2001
Quelle:bau-presse
Autor:bearbeitet von Wieland Welsch, Thomas Nowak

 




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