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Systematische Bewertung von Bauprodukten wird möglich

Bauprodukte müssen auf gesundheitliche Risiken von Inhaltsstoffen, die sie in den Innenraum abgeben könnten, bewertet werden. So schreibt es das Bauproduktengesetz vor. Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat nun ein Bewertungsschema herausgegeben, durch welches die Abgabe von flüchtigen und schwerflüchtigen organischen Stoffen geprüft und bewertet werden kann. Der AgBB ist eine Einrichtung der Bundesländer mit Geschäftsstelle im Umweltbundesamt (UBA). Zu seinen Mitgliedern gehören Wissenschaftler und Vertreter aus Bundes- und Länderbehörden. Das Bewertungsschema schließt eine wesentliche Lücke beim Nachweis der Brauchbarkeit eines Bauproduktes. Als „brauchbar“ wird ein Bauprodukt dann angesehen, wenn es den technischen Anforderungen genügt und zudem die Gesundheit der Raumnutzerinnen und Raumnutzer nicht beeinträchtigt. Die Leistungsfähigkeit des Bewertungsschemas soll nun bis 2004 in einer Einführungsphase getestet werden. Das Schema wird die Grundlage für die gesundheitliche Bewertung bei Zulassungen von Bauprodukten durch das Deutsche Institut für Bautechnik bilden.

Die EG-Richtlinie 89/106/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Bauprodukte (Bauprodukten-Richtlinie) war Anfang 1989 veröffentlicht worden. In der Folge wurde 1992 das nationale Bauproduktengesetz erlassen. Beide Regelungen setzen den Rahmen für den Gesundheitsschutz auf dem Bausektor fest. Sie enthalten aber keine genauen Angaben darüber, wie Bauprodukte beschaffen sein müssen, damit ein solcher Schutz erreicht wird. Mit dem AgBB-Bewertungsschema werden die im Gesetz nur allgemein gehaltenen Anforderungen systematisiert und konkretisiert.

Eine ausführliche Darstellung zur Vorgehensweise der gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten ist im Internet unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de, - ­Suchbegriff ‚AgBB’ - zu finden. Darüber hinaus liegen auf der Internetseite nähere Angaben über die Zusammensetzung des AgBB-Ausschusses vor.

Die Bearbeitung des umfassenden Aufgabenkomplexes „Umwelt und Gesundheit“ wird in Deutschland - ähnlich wie in einer Reihe anderer europäischer Staaten - im „Aktions­programm Umwelt und Gesundheit“ (APUG) aufgegriffen, das 1999 in London vom Bundesumwelt- und dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt wurde. Im APUG arbeiten Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und Robert Koch-Institut (RKI) eng zusammen (http://www.apug.de).

Der gemeinsam von diesen Behörden herausgegebene „Umweltmedizinische Informationsdienst“ berichtet regelmäßig und allgemeinverständlich über aktuelle Themen aus dem Bereich „Umwelt und Gesundheit“. Die Ausgabe 3/2002 ist kürzlich erschienen (http://www.umweltbundesamt.de/umid/index.htm). 

 

Datum:26.09.2002
Quelle:Umweltbundesamt
Autor: 




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