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Asbest: Berufsgenossenschaften befürchten bis zu 20.000 Todesfälle bis zum Jahr 2020

(bgi) – Das ganze Ausmaß der Asbestkatastrophe in Deutschland wird immer deutlicher sichtbar – sowohl in humanitärer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. 931 Todesfälle in Folge Asbest verursachter Berufskrankheiten verzeichneten die Berufsgenossenschaften allein im Jahre 2001, seit 1980 waren es insgesamt schon über 11.000. Die Aufwendungen für alle Asbest verursachten Berufskrankheiten, für die medizinische Versorgung und die finanzielle Entschädigung der Betroffenen und Hinterbliebenen lagen 2001 bei 290 Millionen Euro.

Und die Prognosen sind nicht günstig: "Wir erwarten das Maximum der Fallzahlen erst zwischen 2005 und 2015", erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). "Davon abhängig liegen die Gesamtaufwendungen der Berufsgenossenschaften wahrscheinlich deutlich über zehn Milliarden Euro." Bis 2020 befürchtet Breuer bis zu 20.000 Todesfälle durch Asbest in Deutschland. Diese Prognosen basieren auf den Daten für den Asbestverbrauch in Deutschland, der in den 70er Jahren seinen höchsten Stand erreichte. Schon in den 50er Jahren wurden die ersten Schutzvorschriften der Berufsgenossenschaften wirksam, seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland völlig verboten.

Während in den USA, Großbritannien und anderen Industriestaaten derzeit Unternehmen und Versicherer durch die Asbestproblematik akut in ihrer Existenz bedroht sind, können die Berufsgenossenschaften in Deutschland die hohe wirtschaftliche Belastung durch Asbest auf alle Unternehmen der betroffenen Branchen verteilen. Die Entschädigung wird in Deutschland auch nicht als hohe Einmalzahlung geleistet, sondern vielmehr als laufende Rentenzahlung. Dadurch verteilt sich die Belastung auf viele Jahre.

Für die Betroffenen sei das deutsche System der Entschädigung günstiger als zum Beispiel in den USA, betont Breuer, weil sie ihr Recht nicht individuell mit großem Prozessrisiko einklagen müssten. "Wir geben uns große Mühe, die früher durch Asbest gefährdeten Arbeitnehmer zu ermitteln." Die eigens eingerichtete Zentralstelle zur Betreuung Asbeststaub gefährdeter Arbeitnehmer (ZAs) organisiert für die Betroffenen regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, damit auftretende Erkrankungen möglichst frühzeitig erkannt, behandelt und entschädigt werden. Darüber hinaus seien die Berufsgenossenschaften auf die Unterstützung der behandelnden Ärzte angewiesen: Sie müssten den Verdacht einer asbestverursachten Erkrankung melden, dann erst könne die Berufsgenossenschaft einen Anspruch prüfen.

"In Deutschland werden alle Asbestopfer, deren Schädigung als Folge der beruflichen Belastung nachgewiesen ist, gerecht entschädigt, ohne dass den betroffenen Unternehmen die Pleite droht", erklärt Breuer. Dies sei ein großer Erfolg der öffentlich-rechtlichen, durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbstverwalteten Berufsgenossenschaften. Privatversicherer seien dazu nicht in der Lage, wie Erfahrungen aus dem Ausland belegten. Breuer: "Am Beispiel Asbest zeigt sich, dass die Berufsgenossenschaften ein positiver Standortfaktor für Deutschland sind."

 

Datum:17.12.2002
Quelle:

HVBG

Autor: 




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