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Glyzerin, Blei und falscher Alkoholgehalt: das Handwerk der Panscher

Das Schweizer Kantonal-Labor hat bei einer Reihenuntersuchung 37 von 146 analysierten ausländischen Weinen beanstandet. Unter die Lupe haben die Chemiker Weine aus Spanien, Australien, den USA, Italien, Portugal, Frankreich, Ecuador, Chile und Neuseeland genommen.
Dabei waren die meisten Beanstandungen zwar auf eindeutig nachgewiesenes Panschen, also die Vermischung mit nicht zulässigen Substanzen, zurückzuführen. Allerdings handelte es sich nicht um giftige Stoffe, wie im immer noch gut erinnerlichen Glykol-Skandal in den 1980er Jahren; sehr häufig jedoch wurde künstlich zugesetztes Glyzerin gefunden.
Zwar schädige das künstliche Glyzerin nicht die Gesundheit, gaukle den Konsumentinnen und Konsumenten aber vor, der Wein sei von besserer Qualität, so die Chemiker. Denn Glyzerin gelte als Qualitätsmerkmal eines Weines und werde als angenehm empfunden.

Während das Labor nur in französischem und italienischem Wein künstliches Glyzerin fand, so überschritten dreizehn Weine aus den vier Ländern Frankreich, Spanien, Portugal und Ecuador den Toleranzwert für Histamin von zehn Milligramm pro Liter. Histamin ist ein Indikator für mindere Qualität eines Weines und kann bei Weintrinkerinnen und Weintrinkern Kopfschmerzen verursachen. Werde die Hygiene bei der Herstellung eines Weines beachtet, so werde auch der Toleranzwert für Histamin nicht überschritten. Ein Histamingehalt über dem Toleranzwert zeige, dass der Wein mit Bakterien verunreinigt ist. Allerdings sei gesetzlich noch nicht verankert, ab welchem Histamingehalt die Gesundheit der Weintrinkerinnen und Weintrinker gefährdet sei.

Ein französischer Wein mit Jahrgang 1994 überschritt mit 0,32 Milligramm pro Liter den Grenzwert für Blei. Dieser Wein gefährdete die Gesundheit der Konsumenten. Das Laboratorium verlangte, dass dieser Wein umgehend aus dem Verkauf zurückgezogen wird.

Letztlich wurden einige Produkte wegen falscher Alkoholgehalts-Angaben bemängelt. Abweichungen von mehr als 0,5 % vom genannten Gehalt sind nicht zulässig.

Die Schweizer Chemiker kamen angesichts der Ergebnisse zu dem Schluss, dass die Reihenprüfungen auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden müssen.
 

 

Datum:10. 10. 2000
Quelle:Basler Zeitung
Autor:Eckart Willer / enius

 

 




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