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Altlasten auf dem Dachboden

In den neuen Bundesländern finden sich immer noch die Schädlingsbekämpfungsmittel DDT und Lindan auf Dachböden - Es besteht keine Gefahr für die Gesundheit 
 
Auch heute noch finden sich auf Dachböden in den neuen Bundesländern extrem hohe Konzentrationen des Schädlingsbekämpfungsmittels DDT. In geringeren Konzentrationen ist ebenso das Schädlingsbekämpfungsmittel Lindan nachweisbar, das sich rascher abbaut als DDT. Dies haben Messungen des Umweltbundesamtes in insgesamt 15 Mehr- und Einfamilienhäusern im Osten Berlins und im Berliner Umland ergeben. Ursache der Belastung: Bis 1988 wurde in der ehemaligen DDR auf Dachböden und in Innenräumen das Holzschutzmittel "Hylotox 59" mit den Wirkstoffen der Schädlingsbekämpfungsmittel DDT und Lindan verwendet. In den Wohnungen unter den Dachböden und in neu ausgebauten Dachwohnungen wurden keine bedenklich hohen DDT- und Lindanwerte gemessen. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass keine Gesundheitsgefahren für die Bewohner bestehen. Ist ein Ausbau von Dachstühlen geplant, die mit "Hylotox 59" behandelt wurden, sollten allerdings Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. Auch sollten DDT-belastete Dachböden vorsorglich nicht als Trockenböden oder Abstellräume genutzt werden. 
 
DDT und Lindan sind Nervengifte, die sich im Fettgewebe anreichern. Lindan (Gamma-Hexachlorcyclohexan) hat bei Labormäusen Lebertumore verursacht. DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) wurde vor allem wegen seiner schädlichen Umweltwirkungen in der Bundesrepublik Deutschland schon 1972 verboten. In dem Forschungsprojekt "Aktuelle DDT- und Lindan-Konzentrationen in Wohnräumen nach intensiven Holzschutzmitteleinsatz auf Dachböden in der Vergangenheit" wurden neben den Dachböden auch Wohnungen direkt unter belasteten Dachstühlen sowie ausgebaute Dachwohnungen in 15 Mehr- und Einfamilienhäusern untersucht. Die Wohnungen wurden von den Eigentümern zur Verfügung gestellt sowie von Mietern, die sich mit Gesundheitsbeschwerden oder diesbezüglichen Ängsten an die lokalen Gesundheitsämter gewandt hatten. 
 
In einigen nicht ausgebauten Dachstühlen waren kristalline Ausblühungen von DDT am Holz zu sehen. Gemessen wurden dort bis zu 4,6 µg/m3 (µg, ein Mikrogramm ist ein Millionstel Gramm) Innenraumluft. Selbst lange zurückliegende Behandlungen der hölzernen Dachkonstruktion und anderer Holzteile können in Einzelfällen noch heute hohe Konzentrationen von DDT auf den Dachböden verursachen, deutlich geringere Konzentrationen wurden für Lindan ermittelt. In den - nicht nach heute üblichen Standards - ausgebauten Dachwohnungen und in den Wohnungen unter behandelten Dachböden waren die Ergebnisse dagegen unauffällig - bis auf zwei Ausnahmen. Dort erreichten die DDT-Konzentration in der Luft über 0,1 µg pro Kubikmeter. Das spricht für eine Holzschutzmittelanwendung direkt in diesen durch Eigenleistung in DDR-Zeiten ausgebauten Wohnungen. Der vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) angegebene Eingriffswert liegt bei einem Mikrogramm DDT pro Kubikmeter Innenraumluft-Konzentration. Generell wurden in den Wohnungen Mittelwerte um 0,04 µg DDT und 0,02 µg Lindan pro Kubikmeter Luft ermittelt. 
 
Ähnliches gilt für die Konzentrationen der Schädlingsbekämpfungsmittel im Staub. Auf Dachböden wurden oft über 1000 µg DDT je Gramm Staub gefunden, während die Konzentrationen in den Wohnungen 200 µg je Gramm Staub nicht überschritten und im Durchschnitt um 20 µg je Gramm Staub lagen. Die gemessenen DDT-Konzentrationen im Hausstaub lagen weiter unter dem für Kleinkinder - die in der Regel auf dem Boden spielen und Staub über Haut und Mund aufnehmen - zulässigen Aufnahme-Werten.  
 
Die Lindanwerte lagen in der Regel unter einem Mikrogramm, bis auf zwei Ausnahmen, die Konzentrationen von bis zu 9 µg je Gramm Staub aufwiesen. Selbst in den Dachböden wurden im Staub lediglich maximal 11 µg Lindan pro Gramm Staub nachgewiesen. 
 
Wer seinen Dachstuhl noch ausbauen will, sollte bestimmte Sicherheitsvorkehrungen beachten, die sich an der "Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden" orientieren. Denn die dort genannten Vorschriften helfen auch beim Umgang mit anderen schädlichen Substanzen. Um gewährleisten zu können, dass neu in ehemals behandelte Dachböden eingebaute Wohnungen allenfalls minimale Konzentrationen der früher eingesetzten Schädlingsbekämpfungsmittel aufweisen, sollten von Fachleuten  
 
vor Baubeginn Altstaubablagerungen im Dachbereich sorgfältig entfernt werden,  
die mit Holzschutzmittel behandelten Holzbauteile unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und der statischen Berechnungen entfernt oder dampfdicht zum Innenraum abgetrennt werden,  
die Fußbodenbretter durch einen neuen Fußboden ersetzt werden.  
Weisen Flecken auf dem Dachboden oder an der Decke eines darunter liegenden Wohnraumes auf Holzschutzmittelrückstände hin, so sollte darüber hinaus die Schüttung im Zwischenbodenbereich ersetzt werden. 
 
Berlin, den 07.12.1999 
 
 
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! Die Veröffentlichung "Aktuelle DDT- und Lindan-Konzentrationen in Wohnräumen nach intensivem Holzschutzmitteleinsatz auf Dachböden in der Vergangenheit" ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 70/99 erschienen, umfasst 75 Seiten und kostet 15,- DM. Sie kann gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks an die Firma Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1 - 2, 10787 Berlin, bestellt werden. Bitte bei der Bestellung TEXTE 70/99 angeben und auch den Absender nicht vergessen.
 

 

Datum:7. 12. 1999
Quelle:Umweltbundesamt
Weitere Informationen
(http://www.umweltbundesamt.de)

 

 




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