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Lebensmittel aus ökologischem Landbau sind vertrauenswürdig

Seit Beginn der BSE-Krise und des Schweinemastskandals bevorzugen immer mehr Verbraucher Lebensmittel aus ökologischem Landbau. Leitgedanke dieser Art der Landwirtschaft ist das Wirtschaften im Einklang mit der Natur. So zeichnen sich ökologisch erzeugende Betriebe dadurch aus, dass sie Ackerbau und Viehzucht in einem ausgewogenen Verhältnis betreiben, Tiere artgerecht halten. Die Bauern verzichten weitgehend auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie vorbeugenden Tierarzneimitteln und vermeiden wenn es geht den Zukauf von Futtermitteln. Bei der Lebensmittelherstellung finden Verarbeitungshilfsstoffe und Lebensmittelzusatzstoffe nur eingeschränkt Verwendung.

Lebensmittel aus ökologischem Landbau erkennen Sie als Verbraucher am bundeseinheitlichen Öko-Prüfzeichen oder an den Gütesiegeln ihrer einzelnen Anbauverbände. Neben den beiden größten Verbänden Bioland und Demeter, in denen die meisten ökologisch wirtschaftenden Betriebe organisiert sind, gibt es hierzulande weitere Verbände des ökologischen Landbaus zum Beispiel: ANOG, Biokreis Ostbayern, Naturland, Bundesverband ökologischer Weinbau (EcoVin), Ökosiegel, Gäa und Biopark. Einige von ihnen sind spezialisiert auf z. B. Weinbau oder Obst- und Gemüseanbau, andere haben regionale Schwerpunkte. Die Richtlinien, nach denen sie produzieren, unterscheiden sich in Teilen voneinander, sie alle erfüllen jedoch die seit 1993 geltenden Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung und die noch wesentlich strengeren, von der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AGÖL) erarbeiteten Rahmenrichtlinien. Alle Vertragsbetriebe werden hinsichtlich der Einhaltung der vereinbarten Regeln regelmäßig kontrolliert.

Auch wenn Ihnen nicht alle Warenzeichen bekannt sind, können Sie sich beim Einkauf darauf verlassen: Wo Öko drauf steht, muss auch Öko drin sein, so der aid. Erst vor kurzem bestätigte das Verbrauchermagazin Öko-Test beispielsweise die Verlässlichkeit von Markenfleisch aus artgerechter oder ökologischer Tierhaltung, während viele sonstige Fleisch-Qualitätssiegel bemängelt wurden (siehe enius-News "Gütesiegel für Fleisch und Wurst – 36 genügen hohen Ansprüchen").

Nur wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischem Landbau stammen, dürfen auf dem Etikett Begriffe wie biologisch, ökologisch, organisch oder ähnliche in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung, das ist der Name des Produktes, genannt werden. Sind weniger als 95 aber mehr als 70 Prozent der Zutaten ökologisch erzeugt, dürfen diese in der Zutatenliste als solche besonders hervorgehoben werden. In der Regel erfolgt eine solche Kennzeichnung mit einem Sternchen oder einer Fußnote. Alle Erzeugnisse, die mit einem Hinweis auf den ökologischen Landbau versehen sind, müssen in der Kennzeichnung den Namen oder die Codenummer der Kontrollstelle enthalten, die für die Prüfung des letzten Unternehmens in der Verarbeitungskette zuständig ist. Die Codenummer hat in Deutschland den Aufbau: DE-001- Öko-Kontrollstelle, wobei die Ziffern der jeweils zutreffenden Kontrollstelle zugeteilt sind. Bei allen Öko-Produkten ist die Bestrahlung und der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen und daraus hergestellter Erzeugnisse verboten.
 

 

Datum:22. 3. 2001
Quelle:aid / Ute Gomm
Autor:bearbeitet von Wieland Welsch, Thomas Nowak

 




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