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α-HCH

 Gruppe:  Organochlorverbindungen
 CAS-Nr.:  319-84-6
 Formel:  C6H6Cl6
Synonyme:  α-Hexachlorcyclohexan
Beschreibung:  

α-HCH ist ein weißes, nicht brennbares Pulver mit charakteristischem Geruch.
Schmelzpunkt: 156°C
Siedepunkt: 288°C
Beim Erhitzen oder Verbrennen zersetzt es sich unter Bildung hoch giftiger, korrosiver Dämpfe ( Phosgen, Chlorwasserstoff).
α-HCH wird relativ schnell biologisch abgebaut.

Das durch Photochlorierung von Benzol hergestellte technische HCH enthält 65-70% α-HCH, 7-10% β-HCH, 14-15% γ-HCH (Lindan), ca. 7% δ-HCH, 1-2% ε-HCH sowie 1-2% sonstige Verbindungen.

Verwendung:  Arzneimittel, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Desinfektionsmittel
Gesundheitsgefährdung:  
Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Gefahr der Hautresorption
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
Giftig beim Verschlucken.
Irreversibler Schaden möglich.
Kann die Atemwege reizen: z.B. Brennen der Nasen- und Rachenschleimhaut, Reizhusten, Atemnot.
Kann die Augen reizen: z.B. Brennen, Tränen
Kann die Haut reizen: z.B. Brennen, Jucken
möglicherweise krebserzeugend
Nervenschäden sind möglich, z.B. Krämpfe, Zittern, Lähmungen
Schädigung der Leber möglich.
Schädigung des Blutes
Sicherheitshinweise:  
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen.
Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Gefahr der Sensibilisierung
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Staub nicht einatmen.
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Grenzwert, Richtwerte,  
Einstufungen:  
MAK-Wert: 0,5 mg/m³
α-HCH ist gemäß EU-Verordnung als umweltgefährlich eingestuft. Die Verwendung als Pflanzenschutzmittel ist in den Ländern der EU verboten.

 

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