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Passivhaus / Niedrigenergiehaus

Diese Begriffe bezeichnen Energiestandards, die mit verschiedenen Techniken erreicht werden können.
Niedrigenergiehäuser unterschreiten die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 um 25% und verbrauchen pro Quadratmeter (qm) Wohnfläche im Jahr (a) zwischen 40 und 70 Kilowattstunden (kWh) an Energie, das entspricht 4 bis 7 Litern Heizöl pro Quadratmeter und Jahr. Diese Energiemenge beinhaltet nur den Heizwärmebedarf, nicht den für Warmwasser und Haushaltsstrom.
Passivhäuser sind eine „gesteigerte Form“ und werden (nach Feist 1988) ab einem Heizwärmebedarf von 15 kWh/(a*qm) und weniger so genannt. Der geringere Heizwärmebedarf darf dabei nicht auf einem entsprechend höheren Strombedarf, zum Beispiel für Lüfter- und Wärmetauscheranlagen, beruhen. Der Name Passivhaus beruht auf der (angestrebten) Eigenschaft, dass das Haus ausschließlich durch Sonneneinstrahlung geheizt wird.
Es ist dem Architekten beziehungsweise Bauherren überlassen, welche Schwerpunkte bei den energiesparenden Maßnahmen gesetzt werden und welches Gesamtkonzept zum Ziel führt. Passiv- und Niedrigenergiehäuser zeichnen sich insbesondere durch folgende Konstruktionsmerkmale aus:

  • optimaler Wärmeschutz der Gebäudehülle
  • Verringerung der Außenfläche (Baugeometrie)
  • durchdachte Ausführung von Wärmeschutzmaßnahmen im Detail (Winddichtheit, Vermeidung von Wärmebrücken etc.)
  • passive Sonnenergienutzung
  • Vorerwärmung der Frischluft mittels Gegenstrom-Wärmetauscher
  • Südorientierung und Verschattungsfreiheit
Als Ergänzung sind Solaranlagen zur Erwärmung des Brauchwassers und stromsparende Geräte im Haushalt denkbar.
Niedrigenergiehaus- und Passivhausstandard lassen bei frühzeitiger Planung eines Neubaus am besten realisieren. Durch nachträgliche Dämm- und Umbaumaßnahmen ist es noch schwierig, den Standard der Wärmeschutzverordnung, den Niedrigenergiehaus-Standard oder Passivhaus-Standard zu erreichen. Allerdings wird zur Zeit intensiv an geeigneten Nachrüstungstechniken geforscht.
Siehe auch: Wärmeschutzverordnung, Energie, Dämmen/Dämmstoffe.


Weitere Informationen zur Planung, zertifizierte Bauteile uvm. finden Sie beim Passivhaus Institut.

Folgende Schadstoffe können enthalten sein:

         

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        Angebrochene Farbdosen:

        Angebrochene Farbdosen sollen nach Gebrauch wieder sorgfältig verschlossen werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich keine Haut auf der Farbe bildet, wenn man die Dosen verkehrt herum lagert

        Behandeln von Pinseln bei Arbeitsunterbrechung:

        Wird die Arbeit für einige Stunden unterbrochen, kann man die Pinsel auch in Alufolie oder Plastikfolie fest einwickeln. Auf diese Weise trocknet die Farbe nicht ein.
         


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