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KfW-Programm zur CO2-Minderung

Gefördert werden:

  • Alle Träger der Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts). 
  • Freiberuflich Tätige sowie mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen in Photovoltaikanlagen.

    Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und weniger als 250 Beschäftigte haben. Ihr Jahresumsatz darf 40 Mio EUR (78,23 Mio DEM) nicht überschreiten oder ihre Bilanzsumme darf höchstens EUR 27 Mio (DEM 52.807.410) erreichen.
    Ferner muß das Unabhängigkeitskriterium erfüllt sein, d.h. der Antragsteller darf bis zu höchstens 25% im Besitz eines Unternehmens sein, das die vorstehenden Kriterien nicht erfüllt.

Nicht antragsberechtigt sind Hersteller von Photovoltaik-Anlagen oder deren Komponenten.

Wie wird gefördert?

Den Investoren werden langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt, die jederzeit ohne Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden können.
Bei privaten Investoren, freiberuflich Tätigen und mittelständischen Unternehmen werden die Darlehen über durchleitende Banken oder Sparkassen ausgereicht. Öffentlich-rechtliche Antragsteller sowie Unternehmen in kommunalem Eigentum wenden sich direkt an die KfW.

Was wird finanziert?

Finanziert werden:
Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieeinsparung an Wohngebäuden. Im einzelnen können finanziert werden

a) an bestehenden Wohngebäuden

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle
  • Installation von Brennwertkesseln einschließlich der dadurch veranlassten Maßnahmen
  • Installation von Niedertemperaturheizkesseln einschließlich dadurch veranlasster Maßnahmen, sofern die Installation in Verbindung mit Maßnahmen zur wesentlichen Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle durchgeführt wird. Die Kosten für die Wärmeschutzmaßnahmen müssen mindestens so hoch sein wie die der Heizkesselinstallation.
  • Installation von Wärmeübergabestationen für eine Fern- oder Nahwärmeversorgung einschließlich der dadurch veranlassten Maßnahmen
  • Installation von solar unterstützter Nahwärmeversorgung einschließlich der damit verbundenen Maßnahmen
  • Installation von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
b) an bestehenden und neuen Wohngebäuden Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, und zwar die Installation von
  • Wärmepumpen,
  • Biomasse- und Biogas-Anlagen,
  • geothermische Anlagen,
  • Wärmetauscher,
  • Wärmerückgewinnungsanlagen sowie
  • solarthermischen und Photovoltaik-Anlagen (Geeignete Maßnahmen können auch im Förderprogramm zur -> Nutzung erneuerbarer Energien sowie im 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm finanziert werden.)
c) die Errichtung von Wohngebäuden in Passivhausbauweise

In welchem Umfang wird finanziert?

Unmittelbar durch die Maßnahmen entstandene Aufwendungen können finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Mio. EUR. Bei der Errichtung von Passivhäusern max. EUR 50.000 oder DEM 97.791 je Wohneinheit.

Zu welchen Konditionen wird finanziert?
Kreditlaufzeit

Sie beträgt maximal 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren.

 Verzinsung

Die Zinssätze liegen unter Kapitalmarktniveau und werden bei Zusage durch die KfW für die ersten 10 Jahre festgelegt. Dabei kommt der jeweils günstigere Zinsatz zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW oder zum Zeitpunkt der Zusage durch die KfW zur Anwendung. Danach wird der Zinssatz neu bestimmt.
 
Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich auf den jeweils ausgezahlten Kreditbetrag berechnet.

Auszahlung

Die Darlehen werden zu 96 % ausgezahlt.

Tilgung

Die Darlehen werden nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleichhohen Halbjahresraten getilgt.  
 
Eine außerplanmäßige Tilgung ist während der ersten Zinsfestschreibung von 10 Jahren ohne Kosten möglich.

Sicherheiten

Die Darlehen sind banküblich zu besichern, z.B. mittels Grundschulden oder Bürgschaften. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Bauherrn und seiner Hausbank vereinbart.  
 
Kommunale Eigengesellschaften stellen eine 100 %ige modifizierte Ausfallbürgschaft der Gebietskörperschaft(en).

Einführung des Euro

Seit dem 01.01.1999 können Förderkredite bei der KfW wahlweise in D-Mark oder in Euro beantragt werden. Die gewünschte Währung ist zwischen dem Investor und seiner Bank oder Sparkasse zu vereinbaren.
 
 
 
Welche Besonderheiten gibt es?
 

Bei Wärmeschutzmaßnahmen sind die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 einzuhalten.
 
 
 
 
Förderbeispiele
 
 
  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Einbau von Dämmschichten im Dach
  • Wärmedämmung von obersten Geschoßdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen
  • Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung
  • Nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke
  • Austausch eines alten Heizkessels durch einen Brennwertkessel
  • Anschluß an die Fernwärmeversorgung als Ersatz für eine alte Heizungsanlage
  • Errichtung eines Passivhauses
  • Einbau einer Biogas-Anlage bei gleichzeitiger Dämmung des Daches
  • Erstellung einer Energiediagnose zusammen mit einer der genannten Maßnahmen
 
 
 
 
Kombinationsmöglichkeiten
 

Die Kombination mit weiteren öffentlichen Mitteln für die im CO2-Programm geförderten Maßnahmen ist möglich.
 
Beispiel:
Das Ehepaar Müller (Er 35, Sie 34 Jahre alt) erwirbt für EUR 100.000 ein Einfamilienhaus mit 120 qm Wohnfläche in der Nähe von Koblenz, in dem es nach den noch erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen selbst wohnen möchte. Um Energie und damit auch Geld zu sparen, sollen vor Bezug noch das Dach besser isoliert, ein moderner Brennwertkessel installiert und Fenster mit Wärmeschutzverglasung eingebaut werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von EUR 25.000 an. Das Ehepaar Müller beantragt bei seiner Hausbank ein Darlehen aus dem KfW-Programm zur CO2-Minderung in Höhe von EUR 25.000 und damit für die gesamten durch die Modernisierung veranlassten Kosten. Zusätzlich beantragt das Ehepaar Mittel in Höhe von EUR 37.500 (30% von von EUR 125.000 der Gesamtkosten) aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm.

Quelle: KfW


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Wird die Arbeit für einige Stunden unterbrochen, kann man die Pinsel auch in Alufolie oder Plastikfolie fest einwickeln. Auf diese Weise trocknet die Farbe nicht ein.
 


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