Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr. 1 – fast alles was wir essen oder trinken, wird damit zubereitet oder hergestellt. Es ist das am besten und meisten kontrollierte Lebensmittel. Trinkwasser muss keimarm, appetitlich, farblos, klar, kühl, geruchlos und von gutem Geschmack sein. Gewonnen wird es aus Quellwasser, Grundwasser oder Oberflächenwasser.
Die Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers sind gesetzlich genau geregelt. Danach muß Trinkwasser frei sein von Krankheitserregern und darf Inhaltsstoffe nur in bestimmten Konzentrationen enthalten. Es soll “appetitlich, farblos, klar, kühl, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein." Das Lebensmittel in dieser hohen Qualität zu liefern, ist die Aufgabe der Wasserwerke. Mehr als 98 Proznet aller Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland sind an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.
Die Trinkwasser-Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird von den Wasserversorgungsunternehmen selbst und den Gesundheitsämtern kontrolliert.
Trinkwasser ist nicht unbegrenzt haltbar. Die "Verpackung" für das Lebensmittel Trinkwasser ist das Rohrleitungssystem und die Rohrwerkstoffe können die Qualität beeinflussen. Vor allem wenn Wasser längere Zeit in der Leitung steht, kann es durch chemische, physikalische und mikrobielle Vorgänge beeinträchtigt werden. Zur Zubereitung von Speisen und Getränken, insbesondere von Säuglingsnahrung, sollte deshalb aus Vorsorgegründen kein abgestandenes Leitungswasser (Stagnationswasser) verwendet werden, sondern nur wirklich frisches Trinkwasser.
In der Bundesrepublik Deutschland ist Wasser fast überall in ausreichender Menge vorhanden. Aber die Selbstverständlichkeit und häufig auch Sorglosigkeit, mit der wir mit Wasser umgehen, steht im Widerspruch zu seiner Einzigartigkeit und zu seinem Wert. Damit eine stabile Trinkwasserversorgung sichergestellt werden kann, müssen Gewässer vorsorglich geschützt und Missbrauch verhindert werden:
- Haushalt: Abfälle, Reinigungs- und Lösungsmittel, Farben, Medikamente, Motorenöl aus privatem Ölwechsel (z.B. Mofa) dürfen beispielsweise nicht in den Abfluß gelangen.
- Landwirtschaft: Überdüngung und chemische Pflanzenschutzmittel (Pestizide) können das Grundwasser belasten und die Selbstreinigungskraft des Wassers überfordern.
- Industrie: Ableiten und Ablagern industrieller Schadstoffe in unsere Gewässer oder in den Boden bergen gefährliche Risiken für die Gewässer.